Melderegisterauskunft

Nach § 44 und § 45 des Bundesmeldegesetzes (BMG) können bei der zuständigen Meldebehörde Melderegisterauskünfte beantragt werden. Melderegisterauskünfte sind Datenübermittlungen zu gemeldeten oder gemeldet gewesenen Personen im jeweiligen Melderegister an private Dritte oder andere nicht-öffentliche Stellen. Die zuständige Meldebehörde gibt dabei nur Auskunft über Meldeverhältnisse.

Es werden die einfache sowie die erweiterte Melderegisterauskunft unterschieden.

In der einfachen Melderegisterauskunft wird nach §44 BMG bei eindeutiger Feststellung der gesuchten Person nur Auskunft über folgende Daten gegeben:

  • Vor- und Familienname
  • Doktorgrad
  • Meldeanschrift

Die erweiterte Melderegisterauskunft kann nach §45 BMG bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses erteilt werden. Ein berechtigtes Interesse ist:

  • Ideelles Interesse: z.B. Geburtsdatum eines alten Schulfreundes
  • Rechtliches Interesse: Feststellung, Durchsetzung oder Verteidigung von Rechten z.B. Mietstreit, Nachlassangelegenheiten
  • Wirtschaftliches Interesse: Geltendmachung von Forderungen z. B. offene Rechnungen

Neben den Daten der einfachen Melderegisterauskunft kann die erweiterte Melderegisterauskunft folgende Daten enthalten:

  • Frühere Vor- und Familiennamen
  • Tag und Ort der Geburt
  • Gesetzliche Vertreter
  • Staatsangehörigkeit
  • Frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • Familienstand
  • Sterbetag
  • Sterbeort

Bei Beantragung einer Melderegisterauskunft, tragen Sie zu einer schnelleren Bearbeitung bei, wenn Sie alle Ihnen bekannten Angaben zu Person mitteilen. Folgende Suchkriterien sind jedoch zwingend notwendig für eine Feststellung der gesuchten Person:

  • Vor- und Familienname
  • Letzte bekannte Adresse im Gemeindegebiet
  • Geburtsdatum

Melderegisterauskünfte sind für den Anfragenden kostenpflichtig. Die Kosten werden auch dann fällig, wenn die gesuchte Person nicht gemeldet ist, in den betreffenden Datensätzen nicht ermittelt werden kann oder die erteilte Auskunft bereits bekannt ist. Folgende Kosten fallen für eine Melderegisterauskunft an:

  • Einfache Melderegisterauskunft:               14,00 Euro
  • Erweiterte Melderegisterauskunft:            25,00 Euro