Meldebescheinigung

Nach § 18 Abs. 1 und 2 des Bundesmeldegesetzes können Sie bei der zuständigen Meldebehörde die gebührenpflichtige Ausstellung einer schriftlichen Meldebescheinigung beantragen.

Sie haben die Möglichkeit eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung zu beantragen.

Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  1. Familienname
  2. Frühere Namen
  3. Vornamen
  4. Doktorgrad
  5. Ordensname, Künstlername
  6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  7. derzeitige Anschrift, gekennzeichnet in Haupt- und Nebenwohnung

Die erweiterte Meldebescheinigung kann neben den Daten der einfachen Meldebescheinigung folgende Daten enthalten:

  1. gesetzliche Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
  2. derzeitige Staatsangehörigkeit
  3. frühere Anschriften
  4. Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
  5. Familienstand

Erforderliche Unterlagen:

  • bei persönlicher Beantragung:      Personalausweis oder Reisepass
  • bei Beantragung durch Dritte:       Vollmacht und Kopie Personalausweis
  • bei schriftlicher Beantragung:       Antrag und Kopie Personalausweis

Die Meldebescheinigung wird bei persönlicher Beantragung in der Regel sofort ausgestellt. Bei schriftlicher Beantragung und Zustellung kann die Ausstellung der Bescheinigung einige Tage dauern.

Gebühren:

Einfache Meldebescheinigung                                               12,00 Euro
Erweiterte Meldebescheinigung                                            12,00 Euro

Aufenthaltsbescheinigung zur Vorlage Standesamt              12,00 Euro

Kostenfreie Meldebescheinigungen bei:

  • Vorlage einer Anforderung der Bescheinigung durch die Agentur für Arbeit oder das Versorgungsamt
  • Haushalts- oder Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei der Kindergeldkasse
  • Melde- oder Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke

In diesen Fällen ist die Vorlage eines Nachweises erforderlich.