Kleinprojekteförderung für Vereine und Kirchgemeinden im Elbe-Röder-Dreieck

Voraussichtlich ab 22.04.2024 können Vereine und Kirchgemeinden wieder Fördermittel für Kleinprojekte beantragen. Zur Erhaltung und Unterstützung des Vereinslebens und des Ehrenamtes im Elbe-Röder-Dreieck stehen dafür insgesamt 55.000 Euro Fördermittel zur Verfügung. Antragsteller können einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss in Höhe von 80 Prozent erhalten. Der Maximalzuschuss je Kleinprojekt liegt bei 10.000 Euro. Anträge können beispielsweise gestellt werden für:
  • die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen im Innen- und Außenbereich
  • die Ausstattung von Vereinsräumen
  • die Anschaffung von PC-Technik und Maschinen oder
  • die Gestaltung von Ausstellungen.
Die Kleinprojektanträge müssen bis zum 15.05.2024 beim Regionalmanagement eingereicht werden. Die Entscheidung zur Förderwürdigkeit der Kleinprojekte trifft der Koordinierungskreis Elbe-Röder-Dreieck. Umsetzungszeitraum für die Projekte ist vom 10.06.2024 bis 31.10.2024. Die Antragsteller müssen die Projekte zunächst vorfinanzieren. Die Auszahlung der beantragten Förderung erfolgt bis Ende 2024. Das Antragsformular und alle weiteren Informationen finden Sie ab 22.04.2024 unter https://elbe-roeder.de/foerderung2023/regionalbudget. Für Rückfragen und Beratung steht Frau Schober vom Regionalmanagement Elbe-Röder-Dreieck unter Tel.: 035265/51270 oder per Mail: rm@elbe-roeder.de zur Verfügung.