Anzeige Dokumentenverlust

Der Verlust eines Dokumentes (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass) ist unverzüglich nach Feststellung der zuständigen Pass- und Ausweisbehörde anzuzeigen. Es ist zudem ratsam, den Verlust (vor allem in Fall einer Diebstahlshandlung) der Polizei zu melden, um einer missbräuchlichen Benutzung durch dritte Personen entgegenzuwirken.

Bei Verlust des Personalausweises muss dessen Ausweisfunktion unbedingt gesperrt werden. Sie können hierfür den gebührenfreien Sperrnotruf 116 116 nutzen, dieser ist 7 Tage die Woche ganztätig zu erreichen.

Beim Verlust eines Personalausweises kann sofort ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Wer zusätzlich noch im Besitz eines gültigen Reisepasses ist, kann auf die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises verzichten.