Kinderreisepass

Gemäß §1 des Paßgesetzes (PaßG) benötigen auch Kinder von Geburt an für Auslandsreisen ein eigenes Ausweisdokument. Eine Eintragung des Kindes in den Reisepass der Sorgeberechtigten ist seit dem 01.11.2007 nicht mehr möglich. Kinder unter 12 Jahren können einen Kinderreisepass als Reisedokument erhalten. Dieser wird jedoch nicht in allen Staaten als Einreisdokument anerkannt. Es empfiehlt sich daher bei Planung einer Auslandsreise rechtzeitig über die Einreisbestimmungen (Art des Einreisedokumentes, Gültigkeit) des jeweiligen Landes zu informieren.

Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach den Einreisbestimmungen des Reiseziels einen Personalausweis oder elektronischen Reisepass. Bitte beachten Sie bei der Beantragung eines dieser beiden Dokumente die jeweiligen Bestimmungen.

Benötigte Dokumente:

Der Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses ist durch die Sorgeberechtigten zu persönlich zu stellen. Sollte das Sorgerecht nur bei einem Elternteil liegen, so ist die Vorlage einer Negativbescheinigung erforderlich. Zur Antragstellung muss zudem auch das Kind anwesend sein.

Mit Vollendung des 10. Lebensjahres muss ein Kind den Antrag selbst unterschreiben. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Kinder ab dem 6. Lebensjahr den Antrag selbst unterschreiben.

 

Seit dem 01.01.2021 besitzt der Kinderreisepass eine Gültigkeit von 1 Jahr. Es besteht die Möglichkeit einen noch gültigen Kinderreisepass um ein weiteres Jahr. Für die Verlängerung gelten ebenfalls die Regelungen für die Beantragung des Kinderreisepasses (aktuelles biometrisches Foto, Zustimmungserklärung abwesender Elternteile inkl. Kopie des Personalausweises/Reisepass, Anwesenheit des Kindes). Auf die Vorlage der Geburtsurkunde kann bei Beantragung einer Verlängerung des Kinderreisepasses verzichtet werden, wenn diese bereits bei Beantragung des Kinderreisepasse dem Einwohnermeldeamt Nünchritz vorgelegt wurde.