Info 2018/1

Runder Tisch Hochwasser am 25. Mai 2018

Zu seiner nunmehr 9. Sitzung traf sich der Runde Tisch Hochwasser am 25. Mai in Nünchritz.
 
Die schlechte Nachricht: Es dauert alles entsetzlich lange! Die gute Nachricht: Aber es geht weiter.

Zu Beginn haben die Bürgerinitiativen deutlich gemacht, dass sie erwarten, dass der Runde Tisch zu klaren Ergebnissen führt. Diese Hoffnung wird auch daran geknüpft, dass der Staatssekretär Dr. Pfeil teil nimmt und Antworten geben will. 16 bzw. fünf Jahre nach den verheerenden Hochwassern sind die Bürgerinnen und Bürger sehr unzufrieden mit dem erreichten Stand und haben die Ge-duld verloren. Sie sind enttäuscht und empört, dass trotz erheblichen Erkenntnisgewinns sichtbar nichts bis sehr wenig passiert. Der Runde Tisch Hochwasser darf nicht zu einer Alibi-Veranstaltung „verkommen“! Da die Zuständigkeiten im Abschlussbericht des Petitionsausschusses des Sächsischen Landtages klar benannt sind, sollten die verantwortlichen Behörden zeigen, dass sie in der Lage sind, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Sie müssen die Zuständigen endlich in die Pflicht nehmen.

Landestalsperrenverwaltung/LTV
Planfeststellungsverfahren: Die überarbeiteten Unterlagen für die HWS-Anlagen Nünchritz-Grödel (Deiche und Mauern) und für den die Schlossmauer Promnitz sind an die Landesdirektion/LDS übergeben worden. Für den Abschnitt Röderau soll das im I/2019 erfolgen.
Sanierung im Bestand zwischen Moritz und Promnitz: Z. Zt. größere Erdarbeiten am Deich. Wei-terhin wird eine elbseitige Leitung auf die Landseite verlegt.
Abflussverhalten im Bereich der Überströmstrecke Promnitz: Überströmen findet erst bei Hochwasser > HQ20 statt, das Wasser fließt dann landseitig breitflächig ab.
Zwei Handlungsstränge: Die LTV sieht den Aufbau der HWS-Anlagen und die Bereinigung und Pflege des Vorlandes gleich wichtig an.

Landesamt für Straßenbau und Verkehr/LASuV
S 88: Bearbeitung der Entwurfsplanung für Verlegung Richtung Kreinitz in Etappen liegt im Plan. Vorplanung soll 2019 erfolgen.

Landratsamt/LRA
Säuberung des Vorlandes: Gemeinden wurden beim Gehölzverschnitt, soweit er in FFH-Gebieten zulässig ist, und Müllberäumung unterstützt. Die Arbeiten sollen fortgeführt werden. Sachsenforst wird im Bereich des Hartholzauenwaldes bei Promnitz Müll und Totholz sowie nicht standortgerechte Gehölze entfernen. Für Eingriffe in den Weichholzauenwald (Wald im Elbuferbereich) fühlt sich Sachsenforst nicht zuständig.
Erfahrungen anderer nutzen: Wir hatten darauf hingewiesen, dass es in Niedersachsen Pläne zur Elbvorlandbereinigung gibt. Das LRA hat sich informiert. Danach gibt es auch in Niedersachsen Zuständigkeitsprobleme und ähnliche Verhältnisse wie bei uns. LRA wird mit uns dortige Erfahrungen sammeln. Ziel ist es, alle Aufgaben zu formulieren und einen Masterplan aufzustellen, der dann möglichst als Pilotvorhaben in der Modellregion Hirschstein bis Kreinitz mit und von den zuständigen Behörden abgearbeitet werden muss.

Wasserschifffahrtsamt/WSA

Gespräch zwischen der Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt/GDWS und dem Um-weltministerium/SMUL hat stattgefunden. Es existieren zwischen Bund/GDWS und Land/SMUL unterschiedliche Rechtsauffassungen (Wasserschifffahrtsgesetz und Wasserhaushaltsgesetz). Problem soll weiter geklärt werden. Mit der Schäferei in Aussig wurde ein Vertrag zur Beweidung der WSA-Flächen im Bereich Zeithain/Nünchritz abgeschlossen.

Sächs. Umweltministerium/SMUL
Bereinigung des Elbvorlandes: SMUL wird Lösung für die Bereinigung des Weichholzauwaldes koordinieren. Um Zeit zu gewinnen und nicht zu warten, bis unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen Bund und Land geklärt sind, wird für die Waldpflege der Auwälder bei Promnitz ein Pilotvorhaben angestrebt.
Zielkonflikt: SMUL weist auf den Zielkonflikt hin: einmaliger Aufwand zur Vorlandbereinigung als HWS-Maßnahme und laufender Aufwand zur Pflege durch Eigentümer.

Die BI’s schätzen ein: Die Verfahren zur Neuverlegung der S 88 und die Planfeststellungsverfahren für die HWS-Anlagen im Bereich Nünchritz/Zeithain werden entsprechend den gesetzlichen Bedingungen bearbeitet und umgesetzt werden. Die Bereinigung des Elbvorlandes muss weiter geklärt und die Zuständigen müssen verantwortlich gemacht werden. Dann muss als dauerhafte Aufgabe die Pflege organisiert werden.
Die BI’s unterstützen, alle Aufgaben einer Vorlandbereinigung einschließlich Entfernung von Wildwuchs, Wald, Auflandungen, Elbausweitung unter der Brücke usw. in einem Masterplan zusammenzutragen und daraus Pilotprojekte in der Modellregion abzuleiten.


Termin der nächsten Mitgliederversammlung: Während der Auslegung der Planungsunterlagen innerhalb des Planfeststellungsverfahrens.

Udo Schmidt
Sprecher der BI HWNM 2013

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